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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

BvB

Jugendliche unter 25 Jahren bereiten sich in diesem ganztägigen Lehrgang auf den Einstieg in eine Berufsausbildung vor. Ziel der BvB ist die Vermittlung in Ausbildung zum nächstmöglichen Termin.  

BvB – Auf einen Blick

  • Für Jugendliche, die ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben
  • Unterstützung bei der Berufsorientierung, bei allen Bewerbungsaktivitäten und bei der Suche nach Praktikums- und Ausbildungsplätzen
  • Praxisnahe Vermittlung von Kenntnissen und Schlüsselqualifikationen für die Ausbildung
  • Möglichkeit zur gezielten Vorbereitung auf den Mittelschulabschluss und Teilnahme an der Abschlussprüfung in Kooperation mit einer lokalen Mittelschule
  • Maximale Maßnahmendauer: 10 Monate mit Eignungsanalyse

Fertig mit der Schule – und dann?

Nicht jede*r hat im Schulabschlussjahr auch einen Ausbildungsvertrag in der Tasche. Viele Jugendliche sind sich nicht sicher, welcher Beruf zu ihnen passt. In der BvB klären wir mit den Jugendlichen Fragen zur Berufsorientierung, zur persönlichen Eignung, unterstützen im Bewerbungsprozess und bei der Ausbildungsplatzsuche.

Dabei kommt die Praxis nicht zu kurz: In Werkstätten und anderen Praxisräumen der DAA erproben sich die Jugendlichen in unterschiedlichen Berufsfeldern. In betrieblichen Praktika qualifizieren sie sich unter „Echtbedingungen“ und nutzen die Kontakte zu Ausbildungsbetrieben in der Region für ihren Start ins Berufsleben.

Sozialpädagogische Betreuung, Training von Schlüsselqualifikationen, Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern, Sprachförderung und eine gezielte Vorbereitung auf das Nachholen des Mittelschulabschlusses runden die Angebote in der BvB ab. Die Bildungsbegleiter*innen sind die persönlichen Ansprechpartner*innen für die Jugendlichen: Sie koordinieren die Bausteine der BvB ganz individuell, damit jeder*r Jugendliche*r das passende Unterstützungspaket für den persönlichen Ausbildungserfolg erhält. 

Teilnahmevoraussetzungen

Die Genehmigung für BvB erfolgt durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit finanziert den Lehrgang und übernimmt die Teilnahmekosten.